Die Gemeinde Weibersbrunn mit ca. 2.000 Einwohnern im Landkreis Aschaffenburg, sucht
ab sofort
, bzw.
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
, in Vollzeit und unbefristet für die Leitung des Sachgebietes Finanz- und Rechnungswesen
eine/n
Kämmerer/-in
Voraussetzung (ggfls. Verpflichtung eines Sachbearbeiters zur Weiterqualifikation):
Die Qualifikation alsVerwaltungsfachwirt/-in (AL/BL II) oder Beamten/-in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder mehrjähriger Tätigkeit als Leiter Finanz- und Rechnungswesen (Kämmerer/in) (nichttechnischer Verwaltungsdienst).
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplanes und der mittel- sowie langfristigen Haushaltsübersicht
Die Haushaltsüberwachung
Finanzausgleich- Zuweisungen
Umlagen und Beiträge
Schulden- und Forderungsmanagement
Kassen- und Rechnungsprüfung
Allgemeines Kosten-/ Gebührenwesen
Personalverwaltung
Statistiken
Beschaffung
Ermittlung Beitragsflächen
Gebühren- und Verbrauchsbescheide
Mitarbeit bei der Erstellung satzungsmäßiger Grundlagen
Übersicht über die Kassenverwaltung
Wir erwarten:
Einschlägige Erfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen, sowie Beitrags- und Satzungsrecht
Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Einsatz- sowie Entscheidungsfreude sowie freundliches und bürgerorientiertes Verhalten
Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und an sonstigen dienstlichen Terminen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Wir bieten:
eine interessante, abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Vergütung nach Qualifikation entsprechend den Regelungen des TVöD/ BayBesG
ein gutes Betriebsklima
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen die Sie bitte an die Gemeinde Weibersbrunn, Jakob-Groß-Straße 20, 63879 Weibersbrunn oder per E-Mail an walter.schreck@weibersbrunn.bayern.de senden.Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne der 1. Bürgermeister, Herr Walter Schreck, unter 06094/988712.
(Veröffentlicht: 20.10.2023/DS)
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