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BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist eine zivile Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesminis-teriums der Verteidigung (BMVg).
Für weitergehende Informationen zur Beschäftigungsdienstelle folgen Sie dem anliegenden Link:
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/organisation/baainbw
Für ein erstes unverbindliches Kennenlernen und einen Austausch über offene Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen eines Online-Meetings am
13. Januar 2026 um 16:30 Uhr
26. Februar 2026 um 16:30 Uhr oder am
12. März 2026 um 16:30 Uhr
unter folgendem Link gerne zur Verfügung:
https://nextcloud.auf.bundeswehr.de/apps/bbb/b/RYCZLG3gAJGG5cAj
Das Meeting kann zum angegebenen Zeitpunkt durch das Anklicken des Links betre-ten werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Um dem Meeting per Telefon beizutreten wählen Sie bitte: 08151 273 6687. Die PIN-Nummer lautet: 79027
BESCHÄFTIGUNGSORT
Bundesweit, beispielsweise in Koblenz, Lahnstein, Bonn, Wilhelmshaven, Eckernförde, Rostock, Munster, Greding, Manching, Oberjettenberg, Trier und Meppen
Es sind mehrere Stellen an den genannten Dienstorten zum nächstmöglichen Zeit-punkt zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben als Ingenieur/ -in (m/w/d) im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im BAAINBw gehören u.a.:
Sie koordinieren die Entwicklung neuer Wehrtechnik in der Industrie, prüfen Prototypen, bewerten diese und begleiten das Projekt bis hin zur Abnahme des fertigen Produkts.
Sie sorgen dafür, dass die eingesetzte Ausrüstung technisch aktuell bleibt und betreuen diese im laufenden Betrieb.
Sie übernehmen Verantwortung in der Projektleitung von der Planung bis zur Einführung neuer Systeme.
Sie wirken aktiv im Beschaffungsprozess mit, legen technische Forderungen fest und bestimmen, was die Ausrüstung leisten muss.
Sie stellen die Qualität sicher, indem Sie die Produktion von der Vorbereitung über die Serienfertigung bis hin zur Endkontrolle überwachen.
Sie unterstützen die Dienststelle in allen wichtigen IT-Fragen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt
Die Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes erfolgt bis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 BBesG und ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren hauptberuflichen Erfahrungszeiten.
Bei einer Einstellung in einem Arbeitnehmerverhältnis erfolgt die Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen und tariflichen Anforderungen.
Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD gewährt werden.
Bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis beträgt die Personalgewinnungsprämie mindestens 34.200 € und wird als Einmalzahlung ausgezahlt.
Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten (Homeoffice) oder in Teilzeit. Zudem ist das BAAINBw ein mit dem Audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber.
Für weitergehende Informationen folgen Sie dem anliegenden Link:
https://ynside.extranet-bw.de/de/organisation/ain/ain-wir-im-orgber/baainbw/baainbw-service/baainbw-familie-und-beruf
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