Umfang
Vollzeit
Befristung
Unbefristet
Vergütung
EG S 17 TVöD/SuE
Beginn
nächstmöglicher Zeitpunkt
Wir sind das Landratsamt Freising und organisieren als zentrales Verwaltungsorgan des Landkreises Freising das öffentliche Leben in unserer Heimat. In unseren mehr als 35 Sachgebieten und Ämtern sind unsere rund 950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis und ihre Anliegen da. Neben vielen anderen wichtigen Themen liegen die Bereiche Gesundheitsversorgung, Jugend- und Familienhilfe, Asyl, Umwelt und Verkehr in unserem Verantwortungsbereich. Mit vollem Einsatz sorgen wir täglich dafür, dass sich unser Landkreis weiterentwickeln kann und für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt ist.
Dafür brauchen wir Sie:
Die Bezirkssozialarbeit im Landkreis Freising stellt sich neu auf. Diesen Prozess begleiten Sie. Ziel ist es, die Hilfen zur Erziehung sowie die Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII zusammen mit einer weiteren Gruppenleitung in regionaler Aufteilung zu steuern sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungsfällen nach § 8a SGB VIII zu unterstützen. Hinzu kommt eine enge Vernetzung und Kooperation mit internen Kooperationspartnern (u.a. Ausländer-, Gesundheits-/Sozialverwaltung, Bildungs- und Gesundheitsregion plus), mit externen (sozialen) Einrichtungen im Landkreis (z.B. Beratungsstellen, Jugendhilfeträger, Schulamt) und mit den weiteren Führungskräften des Sachgebiets 52 „Soziale Dienste“ und der Abteilung Jugend und Familie.
Das brauchen Sie dafür:
Ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit (B.A. / M.A.)
Einschlägige Berufserfahrung in der Jugendhilfe notwendig
Führungserfahrung wünschenswert
Führungskompetenz
Die Bereitschaft der Übernahme von Rufbereitschaft
Psychische Belastbarkeit
analytisches und vernetztes Denken
Kommunikationsfähigkeit
Priorisierungsfähigkeit
Entscheidungsfähigkeit
Zusatzqualifikation als insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) wünschenswert
Führerschein der Klasse B
Nachweis eines vollständigen Masernschutzes (durch Impfung, ärztlichen Nachweis der Immunität oder ärztlichen Nachweis einer vorliegenden medizinischen Kontraindikation)
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