Vergütung je nach Qualifikation und Ausbildung bis zu Entgeltgruppe 6 TVöD sowie die sonstigen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z.B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Zusatzversorgung…)
Übernahme der Kosten nach erfolgreichem Bestehen der Führerscheinprüfung (C1E)
Fachbezogene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Gesundheitsfördernde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Eine familienfreundliche Personalpolitik
Job-Rad-Leasing und ÖPNV-Zuschuss
Willkommenskultur
Aufgaben
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Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an städtischen Grünanlagen
Beseitigung von Unkraut, Abfall und Laub in Grünflächen
Pflege von Rasenflächen
Schneiden von Bodendeckerflächen und Hecken
Anlage und Pflege von Staudenflächen
Baumpflanzungen
Bepflanzung von Beeten (Wechselflorflächen)
Naturschutzmaßnahmen (Vogelschutz, Amphibienschutz, usw.)
Teilnahme am Winterdienst
Sonstige Arbeiten im Stadtbetrieb (zum Beispiel Auf- und Abbau bei städtischen Veranstaltungen)
Vertretung auf dem Friedhof Eine Anpassung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Profil
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Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner, Forstwirt oder vergleichbare Qualifikation
Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft und am Winterdienst
Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
Den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und C1E
Es besteht die Pflicht, den Führerschein (C1E) nach Arbeitsantritt innerhalb von zwei Jahren zu erwerben. Wenn der genannte Führerschein noch nicht vorhanden ist, wird der Arbeitsvertrag sachlich befristet und nach erfolgreicher Prüfung entfristet. Die Führerscheinkosten werden von der Stadt Rheinstetten übernommen.
Über uns
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Ist Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis
spätestens 15.02.2026
gerne online auf unserem Bewerbungsportal oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter oben genannten Kennziffer an: Personalverwaltung, Rappenwörthstr. 49, 76287 Rheinstetten. Bei einer Bewerbung auf dem Postweg bitte keine Originalunterlagen einreichen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht erfolgt. Fehlende Unterlagen, insbesondere erforderliche Nachweise, können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.
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