In der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Gerichtshelferin oder eines Gerichtshelfers (m/w/d)
zunächst befristet bis zum 31.12.2026 in Vollzeit(derzeit 38,7 Stunden wöchentlich) zu besetzen.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg ist eine von fünf Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein.
Hier werden mit ca. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern staats- oder amtsanwaltliche Vorgänge von der Verfahrenseinleitung, nachfolgender Ermittlungstätigkeit und Entscheidung über Einstellung oder Anklageerhebung bis hin zur Strafvollstreckung bearbeitet.
In der Gerichtshilfe sind drei Gerichtshelferinnen eingesetzt.
Zum Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Flensburg gehört der Landgerichtsbezirk Flensburg. Dieser Bezirk umfasst die Amtsgerichtsbezirke Flensburg, Husum, Niebüll und Schleswig.
Die Leistungen der Gerichtshilfe werden u.a nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches, des Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) erbracht.
Dazu gehören insbesondere
die Berichterstattung in Ermittlungs-, Vollstreckungs- und Gnadenverfahren, insbesondere die Opferberichterstattung,
der Täter-Opfer-Ausgleich,
Hilfestellung bei der Vermittlung in ambulanten Maßnahmen,
das Einleiten von Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt und
Zusammenarbeit mit anderen sozialen Institutionen
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Ein Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit mit staatlicher Anerkennung
Systematische, lösungsorientierte und selbstständige Arbeitsweise
Wertschätzende und ressourcenorientierte Grundhaltung in der Kommunikation und Kooperation
Bereitschaft, Außendienst in erheblichem Umfang, vornehmlich Hausbesuche, wahrzunehmen
Führerschein der Klasse B und ein eigener PKW sind erforderlich
Zudem wäre wünschenswert:
Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
Analytisches, strategisches Denken und Problemlösefähigkeit
Informations- und Kommunikationsfähigkeit
Organisationskompetenz
Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
Bereitschaft zur Teilnahme an Supervision
Berufserfahrung in sozialen Diensten, vorzugsweise in der Straffälligenhilfe oder der sozialen Strafrechtspflege, ist wünschenswert, aber keine Einstellungsvoraussetzung.
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