Für die Besetzung der Stelle wird/werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt für Förderpädagogik
Folgende Kenntnisse und Kompetenzen sind gewünscht:
Nachweis der sonderpädagogischen Fachrichtung Lernen oder Nachweis der sonderpädagogischen Fachrichtung emotionale und soziale Entwicklung
Unterrichtserfahrung an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der förderprozessorientierten Diagnostik sowie der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
Selbstkompetenz, insbesondere
o Integrations- und Teamfähigkeit
o Initiative
o Planungs- und Organisationskompetenz
Soziale Kompetenz, insbesondere
o Motivationsfähigkeit
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
o Netzwerkarbeit
o Genderkompetenz
Beratungskompetenz
Allgemeine Hinweise
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Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ggf. ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (Amtsblatt 01/2022, S. 2 ff.) entsprechend.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra
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