Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.
Ihre Aufgaben
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Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" in der jeweils geltenden Fassung.
Ihre Aufgaben:
Auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplans hat die zukünftige Stufenleiterin / der zukünftige Stufenleiter folgende Aufgaben wahrzunehmen:
eigenverantwortliche Organisation, Steuerung und Weiterentwicklung der Grund- und Mittelstufenarbeit
stufenübergreifende Kooperation und Koordination
konstruktive Mitarbeit und Mitgestaltung im erweiterten Schulleitungsteam
konzeptionelle Ausgestaltung, Koordination und Weiterentwicklung von Schulentwicklungsaufgaben
Durchführung von Evaluationsprozessen
Netzwerkarbeit und Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern und Institutionen
fachliche Beratung und Begleitung von (neuen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Intervention im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen
Mitarbeit bei der Überarbeitung und Fortschreibung des Schulprogramms
Kooperation mit außerschulischen Institutionen (Therapeutinnen/Therapeuten, Kinderärztinnen/Kinderärzten, Gesundheitsamt, Jugendamt, Frühberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle)
Konzeptionelle Unterstützung der inklusiven Beschulung von Lernenden mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Durchführung, fachliche Begleitung und Organisation von Feststellungsverfahren i.d.R. zur Feststellung des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung
Unsere Anforderungen
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Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung oder Lernen oder Sprachheilförderung oder emotionale und soziale Entwicklung
zweijährige Unterrichtstätigkeit in der Grund– und Mittelstufe
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Offenheit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Innovationsfähigkeit, Reflexionsfähigkeit
Planungs- und Organisationsfähigkeit
Kommunikations- Kritik- und Konfliktfähigkeit gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinde
interkulturelle Kompetenz
Erziehungs- und Beratungskompetenz
Diagnose und Förderkompetenz
Medienkompetenz
Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt
Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu geben (Teilhaberichtlinien Abl. 8/13 S. 501 linke Spalte letzter Absatz Satz 1 und 2).
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Unsere Angebote
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Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet:
Landesticket
https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Allgemeine Hinweise
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? Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
? Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
? Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin/ Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin/ ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin/ der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen. Ein Fortbildungsportfolio ohne einzelne Nachweise genügt.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 (ABl. S. 18) entsprechend.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, bitten wir darum, diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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