Das Jugendzentrum „Second Home“ in Brüggen ist eine Kinder- und Jugendeinrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 6 – 27 Jahren. Der Schwerpunkt der Einrichtung ist die Medienpädagogik.
Neben dem Offenen Treff, der Raum für Begegnung, Spiel und kreative Aktivitäten bietet, organisiert das Jugendzentrum regelmäßig spannende Freizeitaktionen und vielfältige Projekte. Die regulären Öffnungszeiten sind von Dienstag bis Donnerstag jeweils von 15:00 bis 20:00 Uhr und Freitag von 15:00 bis 21:00 Uhr. Die zu besetzende 19,5 Stunden Stelle dient zur Unterstützung der Leiterin der Kinder- und Jugendeinrichtung.
Informationen zur Einrichtung finden Sie unter:
Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:
- Pädagogische und inhaltliche Ausgestaltung der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
- Planung und Durchführung von sozialer Gruppen- und Kleingruppenarbeit in der Einrichtung sowie im Sozialraum
Individuelle pädagogische Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion in der Jugendfreizeiteinrichtung mit Kontrolle auf Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung sowie der Bestimmungen zum Schutz der Jugend
- Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Ferienaktivitäten und -freizeiten
Organisatorische und verwaltungsmäßige Aufgaben
Ihr Profil:
Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Dipl.-Sozialarbeiter/in; Dipl.-Sozialpädagoge/Dipl.-Sozialpädagogin bzw. Bachelor of Arts (Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Sozialwesen bzw. der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung) oder eine vergleichbare Qualifikation
Besitz einer gültigen PKW-Fahrerlaubnis der Klasse B
Erweitertes Führungszeugnis
Flexibilität in den Arbeitszeiten (auch an Wochenenden und in den Schulferien)
Sicheres Auftreten
Teamfähigkeit und Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln
Hohes persönliches Engagement, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft
Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den Office-Anwendungen
Selbstständige, strukturierte, flexible und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Von Vorteil ist zudem:
Berufserfahrung in der sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Kenntnisse im Bereich der sozialen Medien und Medienpädagogik
Wir bieten Ihnen:
Einen konjunkturunabhängigen und krisensicheren Arbeitsplatz
Eine vielseitige und abwechslungsreiche Aufgabe in einer wertschätzenden Arbeitsatmosphäre
Eine tarifgerechte Bezahlung
30 Tage Jahresurlaub plus Regenerationstage
Eine betriebliche Zusatzversorgung
Die Möglichkeit der Gewährung einer zusätzlichen leistungsorientierten Bezahlung auf der Grundlage des TVöD-VKA
- Weitgehende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Fahrradleasing
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Fragen?
Für Rückfragen steht Ihnen gerne die Sachgebietsleitung Frau Renate Kirsch (02163-5701-134) und die Sozialpädagogin Frau Adriana Rodrigues (02163-5701-251) zur Verfügung. Aus dem Sachgebiet Zentrale Dienste beantwortet Herr Sascha Achten (02163/5701-136) Ihre Fragen.
Hinweise
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Die Burggemeinde Brüggen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung (insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung) Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 46 und 47 Landesdatenschutzgesetz NRW.
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