Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz bietet zum 1. September 2026 das
Duale Studium Bachelor of Arts -
Sportfördergruppe Verwaltung – Public Administration
(Beamtenlaufbahn gehobener Dienst allgemeine Verwaltung) an.
Das auf viereinhalb Jahre gestreckte duale Studium für Spitzensportlerinnen und –sportler bietet theoretische und praktische Studienzeiten im Wechsel. Die theoretischen Fachkenntnisse werden an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit am Campus Wiesbaden vermittelt, die berufspraktischen Studienzeiten finden überwiegend in der Verwaltung im Innenministerium und / oder dessen Geschäftsbereich statt. Die fachtheoretischen und berufspraktischen Studieninhalte werden bestmöglich an die Trainingsbedingungen im Spitzensport angepasst und bleiben uneingeschränkt erhalten.
Unsere Anforderungen
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Voraussetzungen:
Neben den beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (insbes. eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine anerkannte Staatsangehörigkeit) müssen folgende weitere Voraussetzungen vorliegen:
Zugehörigkeit zum Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2 oder Landeskader (bei entsprechender Perspektive) der olympischen Sportarten, Sportarten der World Games oder Kaderzugehörigkeit in den entsprechenden Behindertensportfachverbänden
Erststartrecht für einen hessischen Verein zum nächstmöglichen Zeitpunkt ab der Einstellung
Empfehlung zur Einstellung durch die Laufbahnberatung des Olympiastützpunktes Hessen (OSP Hessen) im Landessportbund Hessen e.V. (Herrn Bernd Brückmann, Tel. 069 / 6789 - 852 oder per Mail unter bbrueckmann@lsbh.de) und ein Empfehlungsschreiben des jeweiligen Fachverbandes bzw. durch die verantwortlichen Behindertensportverbände
Erfolgreiche Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren
Unsere Angebote
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Wir bieten:
Ernennung zur/zum Inspektoranwärterin /-anwärter (m/w/d) in das Beamtenverhältnis auf Widerruf
attraktive Anwärterbezüge während des Vorbereitungsdienstes (ca. 1.586 €)
fachtheoretische und berufspraktische Studienzeiten, Training und Wettkampf werden durch die Hochschule und Ausbildungsbehörden sowie die sportfachlichen Betreuer der Athletinnen und Athleten soweit möglich aufeinander abgestimmt
Förderung von Spitzensportlerinnen / -sportlern mit Behinderung
Landesticket (kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Hessen)
Betreuung durch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder in den Ausbildungsbehörden
berufliche Perspektiven für die Spitzensportlerinnen / -sportler nach der sportlichen Karriere
Allgemeine Hinweise
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Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Verwendung dienlich sind.
Dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurde das Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen verliehen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bewerben Sie sich gerne bis 31. März 2026 über das Karriereportal www.karriere.hessen.de oder im Format PDF unter Angabe der Kennziffer "808/2025 – SfG Verwaltung" an bewerbung@innen.hessen.de mit dem Nachweis der sportlichen Empfehlung.
Für nähere Informationen steht Ihnen die Ausbildungsleiterin Frau Katja Jung (Tel. 0611 / 353 1514), sowie die Leiterin des Personalreferates Z 6, Frau Dr. Claudia-Simone Rohde (Tel.: 0611 / 353 1582) zur Verfügung.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungs-unterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden. Für die Übersendung der Bewerbung auf elektronischem Wege kann für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten keine Verantwortung übernommen werden.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens.
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