ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.
Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine
Kennziffer E - 171/25/51 I Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt I befristet für die Dauer der Elternzeitvertretung I
Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I
EG S 17 TVöD-SuE I Bewerbungsfrist: 14. September 2025
Gut aufgehoben in den städtischen Kindertageseinrichtungen
, weil uns sowohl die Kinder, als auch unsere Beschäftigten am Herzen liegen. Ihnen ist das Wohl der Kleinsten wichtig und Sie möchten uns dabei aktiv unterstützen, für Kinder und ihre Familien gute Startvoraussetzungen von Anfang an zu schaffen? Dann bewerben Sie sich bei uns als Bezirksleiter/in (m/w/d) für ca. 9 unserer 46 städtischen Kindertageseinrichtungen! Wir bieten Ihnen ein tolles Team, sowie einen eigenen Gestaltungsspielraum.
Die Stelle ist im Rahmen einer Mutterschutz-/Elternzeitvertretung zu besetzen.
Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Bezirksleiter/in (m/w/d) Kindertageseinrichtungen für den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Abteilung Kinder mit dem Fokus auf der Leitung eines Kita-Bezirks mit ca. 250 Mitarbeitenden.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre
Online-Bewerbung!
Ihr Profil
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ein Hochschulabschluss eines Diplom-/Bachelor-/Masterstudienganges in Sozialpädagogik/ Sozialer Arbeit (jeweils mit staatlicher Anerkennung)
oder in Kindheitspädagogik/ Psychologie/ Rehabilitationspädagogik
oder
ein Diplom-/Masterabschluss in Pädagogik/ Erziehungswissenschaften/Heilpädagogik
oder
staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit mehrjähriger beruflicher Erfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten
Darüber hinaus wünschenswert
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+ loyale Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten
+ berufsspezifisches Fachwissen und fundierte Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII), Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
+ in der ausgeschriebenen Funktion sind Fahrten zu verschiedenen Standorten notwendig und die Arbeitgeberin bietet verschiedene Möglichkeiten an, diese Fahrten durchzuführen (Fahrrad, ÖPNV und ggf. Dienst-KFZ). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass ein vorhandener privater PKW für dienstliche Zwecke anerkannt wird
+ sorgfältiges, zuverlässiges, eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten
+ strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
+ Entscheidungsvermögen und Engagement
+ Leitungserfahrung in einer vergleichbaren Tätigkeit
Ihre Aufgaben
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Leitung eines Bezirks mit ca. 9 Kindertageseinrichtungen
Koordination der Personaleinsatzplanung einschließlich von Vertretungsregelungen, Prüfung von Dienst - und Einsatzplanungen (Einstellung, Weiterbeschäftigung, Vertragsänderungen, Umsetzungen, Freistellung Schwangerschaft inkl. Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeitendengespräche, LOB Gespräche, Stellungnahmen zu Kündigungen, etc.)
fortlaufende Überprüfung des Personalbestandes unter Berücksichtigung der jährlichen Angebotsstrukturen und der gesetzlichen Vorgaben; Fortschreibung der Stellenbedarfe unter Berücksichtigung von Veränderungen durch Kündigungen, Schwangerschaften etc.
Planung, Vorbereitung und Durchführung von Vorstellungsgesprächen für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Gespräche im Rahmen der Personalfürsorge mit Personalrat, Konfliktmanagement, Gleichstellungsstelle, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Schwerbehindertenvertretung, Suchtberatung
Stellungnahmen für den Betriebsarzt/ die Betriebsärztin und Krankenkassen insbesondere zu Anträgen der Wiedereingliederung
Ermittlung von Fortbildungsbedarfen
Gestaltung von Partizipationsprozessen mit allen Beteiligten im Kontext von Kindertageseinrichtungen
Krisenintervention bei komplexen Problemstellungen bezogen auf Personal, Kinder und deren Familien
Schnittstelle zwischen verschiedenen Ebenen im Feld der Kindertageseinrichtungen (von Kinder- und Jugendhilfe bis zur Forschung und Politik) - Gesamtblick auf das System
Beratung von Eltern, Mitwirkung in Elterngremien
Betriebsaufsicht für die Kindertageseinrichtungen in freier und konfessioneller Trägerschaft im jeweiligen Bezirk in Abstimmung mit dem Landesjugendamt
Sicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung fachlicher Standards in der Kindertagesbetreuung
Mitwirkung an Fachtagungen und Arbeitskreisen sowie bei konzeptionellen Entwicklungen
Wir bieten Ihnen
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Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
jährlich bis zu zwei
Regenerationstage
Feedback/
Ideenmanagement
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
LeistungsOrientierte
Bezahlung
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Mobilitätsangebot
Mitarbeitendenevents
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Frau
Heike Badberg (Tel. 02151/86-3260) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/86-1423).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
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