Befristete Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften und Aushilfslehrkräften
an saarländischen Förderschulen
Das Saarland stellt während des gesamten Schuljahres befristet pädagogische Fachkräfte und Aushilfslehrkräfte für den Bereich der sonderpädagogischen Unterstützung an Förder- und Regelschulen ein. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Für jedes Schuljahr ist jeweils eine erneute Bewerbung erforderlich.
Wir bieten eine
befristete
Einstellung im Angestelltenverhältnis im Umfang von bis zu 31 Wochenstunden (pädagogische Fachkräfte) bzw. 27 Wochenstunden (Aushilfslehrkräfte). Die Eingruppierung ist einsatz- und qualifikationsabhängig (Entgeltgruppe 8 TV-L bis 13 TV-L). Der Zeitraum sowie der Stundenumfang der Befristung variieren entsprechend dem tatsächlichen Vertretungsbedarf; Teilzeitbeschäftigung ist daher möglich.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.
Bewerben können sich Personen
- mit abgeschlossenem lehramtsbezogenen Bachelor- oder Masterstudiengang mit dem schulformspezifischen Schwerpunkt Lehramt Förderschulen oder
einem abgeschlossenen Studium bzw. einer abgeschlossenen Berufsausbildung in für den Bereich der pädagogischen Fachkräfte geeigneten Berufsfeldern (gemäß Abschnitt 4.2 TV EntgO-L).
Bitte füllen Sie den Online-Bewerbungsbogen aus und laden die folgenden Unterlagen als PDF-Datei hoch (maximal können 16 Anlagen auf Interamt hochgeladen werden):
Anschreiben mit Angabe des gewünschten Beschäftigungsumfanges
Lebenslauf
Geburtsurkunde
ggf. Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
ggf. Zeugnis über die Zweite bzw. Erste Staatsprüfung oder das entsprechende Bachelor- und Masterzeugnis mit den jeweils zugehörigen Studiennachweisen (Transcripts of Records).
ggf. Zeugnis einer Erweiterungsprüfung (weiteres Fach) mit dem zugehörigen Studiennachweis (Transcripts of Records)
ggf. Nachweise über eine der nachfolgend genannten Zusatzausbildungen: Deutsch als Fremdsprache bzw. Zusatzausbildung für den bilingualen deutsch-französisch Unterricht bzw. sonderpädagogische Zusatzausbildung
ggf. Zeugnisse/Nachweise/Anerkennungen einschlägiger Zusatzqualifikation und Fortbildungen
ggf. kirchliche Unterrichtserlaubnis
ggf. Kopien der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
ggf. vollständige Arbeitsverträge und Bewährungsnachweise bzw. Arbeitszeugnisse
Bei nichtsaarländischen Prüfungen ist eine Anerkennung durch das hiesige Prüfungsamt einzuholen (Tel.: 0681/501-7689)
Kontakt
Ansprechpartner:
Maximilian Schorr
E-Mail:
M.Schorr@bildung.saarland.de
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