Die Stadt Burgdorf in der Region Hannover sucht zum 01.08.2026
Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung Kommunalverwaltung.
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Kommunalverwaltung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte dreijährige Ausbildung und richtet sich nach den Vorgaben des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Aufgeteilt ist sie in den Berufsschulunterricht, einen praktischen Teil in der Verwaltung und dienstbegleitenden Unterricht am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. (NSI) auf der Internetseite des NSI www.nsi-hsvn.de finden Sie auch weitere Informationen zur Ausbildung.
Ausgebildet werden Sie in einem breit gefächerten Gebiet. Insbesondere öffentlich-rechtliche und betriebswirtschaftliche Inhalte werden Ihnen vermittelt. Erlernt wird unter anderem die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Privat-, Kommunal- und Staatsrecht, Rechnungswesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Organisationslehre sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. In der Verwaltung durchlaufen Sie verschiedene Abteilungen und könnten zum Beispiel im Bürgerbüro, der Stadtkasse, im Personalwesen oder in der Tiefbauverwaltung eingesetzt werden.
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Typische Aufgaben von Verwaltungsfachangestellten sind beispielsweise
Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, z.B. bei der Beantragung einer Baugenehmigung, beim Zulassen eines Autos oder der Meldung eines Schadens an der Straßenbeleuchtung,
Beschaffung von Material oder Ausstattungsgegenständen wie Büromaterial, Möbel bis hin zum Feuerwehrfahrzeug,
Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen unter Anwendung verschiedenster rechtlicher Grundlagen,
betriebswirtschaftliche Aufgaben, wie die Begleichung von Rechnungen bis zur Ermittlung von Personalkosten.
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Voraussetzung
Voraussetzung für die Ausbildung ist der Realschulabschluss. Auch sollten Sie aufgeschlossen gegenüber Neuem, sorgfältig und selbständig sein.
Die Übernahmechancen nach der Ausbildung sind in der Stadt Burgdorf grundsätzlich sehr gut. Zudem besteht gemäß § 16 des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG (TVAöD-BBiG) eine tarifliche Verpflichtung zur Übernahme: Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung erfolgreich bestehen, sind im Anschluss für mindestens zwölf Monate in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen, sofern keine persönlichen Gründe entgegenstehen. Dies bietet Ihnen eine verlässliche Perspektive für Ihren beruflichen Einstieg in die kommunale Verwaltung.
Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt derzeit
im 1. Ausbildungsjahr 1.368,26 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr 1.418,20 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr 1.464,02 Euro.
Die Stadt Burgdorf setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt die Bewerbung von männlichen Personen ausdrücklich.
Schwerbehinderte Personen werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
Im Rahmen des Auswahlprozesses ist ein Eignungstest abzulegen, dessen Ergebnis mit ausschlaggebend für die weitere Berücksichtigung bei der Stellenbesetzung ist.
Für Auskünfte steht Ihnen in der Abteilung Personal Herr Wielitzka unter Tel. 05136/898-143 zur Verfügung.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte
bis zum 15.02.2026
über das Bewerbungsformular ein, indem Sie auf die Schaltfläche "Jetzt bewerben" klicken. Alternativ senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte an folgende Anschrift:
Stadt Burgdorf
Personalabteilung
Kennziffer 2025-48
Vor dem Hannoverschen Tor 1
31303 Burgdorf
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