Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen gem. § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer und soweit vorhanden, Ihren elektronischen Kontaktdaten bis zum
30.01.2026
an den Landkreis Schaumburg, Ordnungsamt, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
Tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält
Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle
Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation, die nach der EU/EWR-Handwerk- Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen
Nachweise über die bisherigen beruflichen Schornsteinfegertätigkeiten und über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten 12 Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen Sie
a) strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind,
b) ein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder
c) ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist,
Erklärung über die gesundheitliche Eignung zur Aufgabenwahrnehmung
den Nachweis über die derzeitige Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in oder die Erklärung, dass ein solches Amt nicht ausgeübt wird.
Die Unterlagen können als Kopie eingereicht werden. Sie sind im Falle einer Bestellung im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen und dürfen mit Ausnahme der Nachweise zu Nr. 2 - 4 nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt ihrer Vorlage sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder der Schweiz erworben haben, müssen im Falle einer Bestellung nachweisen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes im Herkunftsstaat nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt worden ist.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen.
Bei der Auswahl werden berücksichtigt:
Durchschnittsnote der Gesellenprüfung, Durchschnittsnote der Meisterprüfung aus den Teilen I – III,
nachgewiesene Zeiten der Führung eines vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2020 mit einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 und/oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 zertifizierten Betriebes sowie seit dem 01.01.2021 eines durch ZDH-ZERT zertifizierten Betriebes mit dem Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" oder vergleichbarer Einzelzertifizierung bzw. als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Zeiten der Beschäftigung in einem solchen Betrieb,
Tätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk vom 06.01.2011 bis 05.01.2026 incl. Ausfallzeiten wie z. B. Grundwehr- und Ersatzdienstzeiten, Bundesfreiwilligendienstzeiten, Pflegezeiten, Mutterschutzzeiten, Eltern- und Erziehungszeiten bis max. zusammen 24 Monate,
Berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen mit mind. sechs zusammenhängenden Unterrichtsstunden in der Zeit vom 06.01.2011 bis 05.01.2026, Betriebsgründungslehrgang bzw. Vorbereitungslehrgang auf die Wiederbewerbung mit je mindestens 40 Unterrichtsstunden in der Zeit vom 06.01.2019 bis 05.01.2026, erfolgreich abgeschlossenes berufsbezogenes (Fach)Hochschulstudium, Qualifikation zum Gebäudeenergieberater des Handwerks, Betriebswirt/in des Handwerks, weitere Meisterprüfung mit Bezug zum Schornsteinfegerhandwerk,
Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Bewerbungsgespräch vermittelt werden.
Zusätzliche Informationen zur Ausschreibung erhalten Sie vom
Landkreis Schaumburg
Ordnungsamt
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Frau Abel Tel. 05721/703-1161
Herr Last Tel. 05721/703-1293
E-Mail: brandschutz@schaumburg.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr
Freiag 08:30 - 12.:30 Uhr
Blaue Mappe mit dem aufgedrucktem Wort Bewerbung und einem blauen Kugelschreiber
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Personalamt / Bewerbungen »
05721 703-1698
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