Wir bieten Ihnen eine vielseitige, fundierte und praxisbezogene dreijährige Ausbildung, die in den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung durchgeführt wird. Rechts- und Verwaltungskenntnisse erlernen Sie im Blockunterricht an der Berufsschule, sowie in ausbildungsbegleitenden Lehrgängen. Während der Ausbildung erhalten Sie ein monatliches Ausbildungsentgelt in Höhe von derzeit:
1.368,26 € im 1. Ausbildungsjahr
1.418,20 € im 2. Ausbildungsjahr
1.464,02 € im 3. Ausbildungsjahr
Abschluss: Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
Voraussetzungen:
Guter Realschulabschluss
Selbst- und Sozialkompetenzen, wie z.B.
+ Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen
+ Motivation und Engagement
+ Aufgeschlossenheit und Zuverlässigkeit
+ Interesse am Umgang mit Menschen
+ Spaß am Arbeiten im Büro
+ Teamfähigkeit
Die Stadt Hildesheim bietet u.a.:
eine persönliche Betreuung durch qualifizierte Ausbilder/innen
Übernahme der Kosten für die Gesetzessammlung "Deutsche Verwaltungspraxis"
die Möglichkeit eines Auslands-Praktikums in einer Partnerstadt der Stadtverwaltung (z.B. Weston-super-Mare in England oder Angoulême in Frankreich)
Homeoffice als Teil der Ausbildung
die Ausstattung mit Laptops für Berufsschule/Lehrgang und Praxis
vielfältige Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Benefits wie Firmenfitness mit Hansefit und Jobticket
sehr gute Übernahmechancen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
familienfreundliches Arbeiten nach der Ausbildung (z.B. Gleitzeit, versch. Teilzeitmodelle)
Weitere Informationen zur Ausbildung bei der Stadt Hildesheim erhalten Sie unter: Verwaltungsfachangestellte/-r - Fachrichtung Kommunalverwaltung | Personal- und Stellenausschreibungen
Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bis zum 25.01.2026 über das Online-Stellenportal.
Als Anlage fügen Sie bitte neben den geforderten Unterlagen Ihr aktuelles Schulzeugnis bei, falls Sie noch über keinen Realschulabschluss verfügen.
Allgemeine Hinweise:
Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist die Teilnahme an einem schriftlichen Eignungstest vorgesehen. Sofern Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach Ausschreibungsende eine Einladung per E-Mail. Nach einer erfolgreichen Teilnahme am Eignungstest findet ein mündliches Auswahlverfahren statt.
Im Hinblick auf die Ziele des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) wird angestrebt, in allen Bereichen und Positionen Unterrepräsentanzen abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen mit den vorstehend genannten Qualifikationen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Haarstrick im Fachbereich Personal und Organisation unter Telefon 05121/301-1216 gerne zur Verfügung.
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