Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Heide, Lübeck, Itzehoe, Kiel und Schleswig. Soziale Aufgabenbereiche, der Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Begleitung der Menschen in Schleswig-Holstein in verschiedenen Lebenslagen prägen die Arbeit des LASG.Zu den Tätigkeitsfeldern gehören derzeit:
Feststellungsverfahren und Hilfen für Menschen mit Behinderungen,
Hilfe für Opfer von Gewalttaten und Versorgungsleistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht,
Leistungen für junge Familien (Elterngeld),
Gesundheits- und Verbraucherschutz und auch
Arzneimittel- und Medizinproduktüberwachung sowie
Staatlicher Arbeitsschutz
Die Abteilung 4 „Staatlicher Arbeitsschutz“ stellt die Einhaltung nationaler und europäischer Arbeitsschutzvorschriften in über 80.000 Betriebsstätten in Schleswig-Holstein sicher, untersucht Unfälle, erteilt Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen, führt Verwaltungsmaßnahmen durch, erlässt Anordnungen sowie Buß- und Zwangsgelder und berät Arbeitgeber, Beschäftigte und Institutionen in Bezug auf den Arbeitsschutz. Dies erfolgt regelmäßig auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, dem Zoll, der Polizei oder Unfallversicherungsträgern. Die Abteilung 4 zählt derzeit ca. 100 Mitarbeitende, verteilt auf die Dienstsitze in Kiel, Lübeck und Itzehoe.
Für die Leitung der Abteilung 4 „Staatlicher Arbeitsschutz“ suchen wir eine erfahrene, entscheidungsfreudige und durchsetzungsstarke Führungskraft.
Sie führen und leiten aktiv eine Abteilung, deren Mitarbeitende an verschiedenen Dienstsitzen in Schleswig-Holstein vertreten sind; dies beinhaltet Führung auf Distanz.
Die Mitarbeitenden und Führungskräfte Ihrer Abteilung können sich auf Ihre souveräne Führung und Förderung verlassen. Sie vereinbaren gemeinsame Ziele und stellen sicher, dass jede/r sich optimal entwickeln kann.
Gemeinsam mit dem Direktor und dem Führungskollegium leiten Sie Veränderungsprozesse ein und meistern die Herausforderungen, denen sich das Landesamt stellen wird.
Sie sind verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Vollzugsstrategien im Bereich Arbeitsschutz sowie für die Umsetzung diesbezüglicher Beschlüsse und Erlasse der Landesregierung Schleswig-Holsteins.
Sie sind zuständig für die Abstimmung von Arbeitsschutzzielen auf Landesebene und mit externen Kooperationspartnern und setzen die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) um.
Sie arbeiten mit der Fachaufsicht des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung eng und vertrauensvoll zusammen.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre Technik oder Naturwissenschaften (Master oder Diplom in einem akkreditierten Studiengang)
oder ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Rechtswissenschaften (zwei Staatsexamina, jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“ oder ein Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ sowie mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung und dadurch erlangtebesondere Fachexpertise im Bereich des Arbeitsschutzes)
Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Führung von Führungskräften
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Öffentlichen Dienst
Für die Einstellung ist darüber hinaus notwendig, dass Sie
über Kenntnisse im Arbeitsschutz sowie den angrenzenden Rechtsgebieten verfügen,
Verantwortung übernehmen, analytisch denken und innovativ sind,
zielgerichtet organisieren und koordinieren,
über Durchsetzungsvermögen, Entschlusskraft und eine hohe
Kommunikationsfähigkeit verfügen, als Führungskraft die Zusammenarbeit im Team stärken, Mitarbeitende fördern und unterstützen, Vertrauen schaffen, Feedback geben und annehmen sowie sich selbst reflektieren und
in komplexen Situationen fokussiert und gelassen bleiben.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 16 SHBesG erreicht werden. Anderenfalls erfolgt die Beschäftigung im Rahmen eines Sonderdienstvertrages analog der Besoldungsgruppe A 16 SHBesG.
Darüber hinaus bieten wir:
ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
ein kollegiales Arbeitsklima
ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
individuelle Personalentwicklung
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
30 Tage Urlaub im Jahr
Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
* Eine gute Anbindung an den ÖPNV
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