ist in der Direktion Bereitschaftspolizei Südost Mühlheim am Main - vorbehaltlich noch durchzuführender Personalmaßnahmen - zum 1. April 2026 eine Stelle als
Wachpolizistin/Wachpolizist (w/m/d)
Kennziffer 44-2025
Entgeltgruppe 8 TV-H zu besetzen
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Bei entsprechender Bewährung erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Die Verwendung erfolgt in der Technischen Einsatzeinheit (TEE) der Direktion Bereitschaftspolizei Südost in Mühlheim am Main.
Sie werden als Beschäftigte oder Beschäftigter nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) eingestellt und erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen.
Es sind ein Eignungsauswahlverfahren sowie nach zwanzigwöchige Ausbildung eine Abschlussprüfung erfolgreich zu absolvieren. Das Eignungsauswahlverfahren gliedert sich in einen schriftlichen Test, ein Auswahlgespräch und die medizinische Untersuchung. Allgemeine Einstellungstermine sind im April und im Oktober eines Jahres.
Für Rückfragen stehen Ihnen die nachfolgenden Personen gerne zur Verfügung:
Fragen zum Auswahlverfahren und zum Tarifrecht:
Frau Bleif (Tel. 06134/602-4330)
Sie tragen als Beschäftigte/Beschäftigter der Wachpolizei des Landes Hessen zur Stärkung der Inneren Sicherheit im Land Hessen bei und übernehmen dabei überwiegend folgende Aufgaben:
Durchführung von Transporten (z.B. festgenommene Personen, Rückführungs- und Vorführungstransporte)
Gefangenentransporte bei Fußballeinsätzen und Demonstrationslagen
Objektschutzmaßnahmen
Sicherung polizeilicher Grundstücke und Gebäude
sonstige technische Unterstützungsleistung.
Immer wieder müssen Sie neue Situationen meistern und schnell reagieren, um Straftaten zu verhindern, Gefahren abzuwehren und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Das hauptsächliche Tätigkeitsfeld umfasst die Unterstützung bei Rückführungsmaßnahmen. Sie werden entsprechend der Einsatzanlässe, zu unterschiedlichen Zeiten eingesetzt.
Unsere Anforderungen
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Bewerberinnen und Bewerber können, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, eingestellt werden, wenn sie zum Einstellungszeitpunkt
mindestens 18 Jahre alt sind und eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst erworben haben oder
21 Jahre alt sind und mindestens einen Hauptschulabschluss erlangt haben,
höchstens 39 Jahre alt sind,
körperlich und geistig für den Dienst in der Wachpolizei geeignet erscheinen,
eine Mindestgröße von 155 cm erreichen,
die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
über die Fahrerlaubnis der Kl. B verfügen,
jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten,
nicht zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind,
im Besitz der deutschen oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates sind; Bewerberinnen und Bewerber anderer Staatsangehörigkeiten müssen im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein und mind. 5 Jahre in Deutschland gelebt haben.
Unsere Angebote
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Das bieten wir Ihnen:
ein zunächst befristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst und bei Bewährung die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis,
anspruchsvolle Aufgaben,
ein sehr gutes Betriebsklima und Mitarbeit in einem motivierten Team,
eine Fünf-Tage-Woche (im Regelfall),
flexible Arbeitszeiten,
betriebliche Altersvorsorge,
Kinderzulage,
Jahressonderzahlung,
Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen (VWL),
Fort- und Weiterbildung,
ein kostenfreies Landesticket, mit dem die Beschäftigten des Landes Hessen,
zunächst befristet bis 31.12.2026, im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können.
Allgemeine Hinweise
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Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die gespeicherte Anlage "Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung" auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (Beidseitige Kopie vom Personalausweis / Reisepass) unterschrieben hochzuladen (bitte ausschließlich PDF-Dateien).
Senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum Bewerbungsschluss (siehe unten "Veröffentlichungsdaten") vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail an bewerbung.hpe@polizei.hessen.de (max. 5 MB pro E-Mail) zu. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt:
Einverständniserklärung zur laborchemischen Untersuchung auf Drogen
Einwilligungserklärung zur Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 13 a HSOG
Persönliche Erklärung
Geburts- oder Abstammungsurkunde
Tabellarischer Lebenslauf
Schulabschlusszeugnis und/oder
Bescheinigung einer Ausbildung
Personalausweis (beide Seiten)
Nachweis einer Fahrerlaubnis der Klasse "B" (beide Seiten)
Niederlassungserlaubnis
Nachweis über 5-jährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung (freiwillig, wenn zutreffend)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Einverständniserklärung Einsichtnahme in die PA" auszufüllen und ebenfalls zu übersenden.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" zertifiziert.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern die Aufgabenbewältigung sichergestellt ist.
Die Bereitschaft für flexible Arbeitszeiten und Leistung von Mehrarbeit bei dienstlichem Erfordernis, z. B. am Wochenende, wird vorausgesetzt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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